Statuten "bistraja"
hinweis: die aktuelle version der gültigen statuten mit den änderungen der letzten generalversammlung wird demnächst aufgeschaltet.
Art. 1: Name und Sitz
Unter dem Namen „bistraja“ besteht in Maienfeld GR ein parteipolitisch unabhängiger Verein.
Art. 2: Ziel und Zweck
Er hat zum einen den Zusammenschluss von abenteuerlustigen, wagemutigen, risikofreudigen und glücklichen Menschen zum Ziel. Zum anderen ist ein Ziel des Vereins interessante, „krasse“ und witzige Freizeitbeschäftigungen zu fördern. Dieses versucht er zu erreichen durch:
- Organisation von Events
- Durchführen eines jährlichen Fun-Weekends
- Freizeit miteinander zu verbringen
- Entwicklung und Förderung ausgefallener Sportgeräte
Art. 3: Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Anmeldung beim Präsidenten mittels Formular 007, die Aufnahme erfolgt durch den vollständigen Vorstand. Eine Mitgliedschaft bei der REGA ist für Vereinsmitglieder obligatorisch. Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder auszuschliessen, welche gegen die Vereinsinteressen verstossen haben. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, auch unbegründet, Mitglieder auszuschliessen.
Art. 4: Beitragspflicht
Der Mitgliederbeitrag beträgt sFr. 50.- pro laufendem Kalenderjahr. Eine Beitragsermässigung kann beim Vorstand beantragt werden.
Art. 5: Austritt
Der Austritt kann fristlos und unbegründet erfolgen, muss jedoch dem Präsidenten schriftlich mitgeteilt werden.
Art. 6: Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Art. 7: Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
Art. 8: Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal im Jahr einberufen zur Erledigung folgender Geschäfte:
- Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes,
- Wahl des Vorstandes und anderer Vereinsfunktionäre,
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes,
- Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder, welche fristlos mitgeteilt werden können,
- Änderung und/oder Anpassung der Statuen.
Nichtanwesende Mitglieder haben kein Stimmrecht. Der Vorstand hat das Recht ausserordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen.
Art. 9: Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- Präsident
- Vizepräsident
- Aktuar
- Kassier
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und unternimmt alle erforderlichen (zeitlich vertretbaren) Vorkehrungen zur Erreichung der Vereinsziele. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr.
Art. 10: Bestimmungen über Wahlen und Abstimmungen
Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt, es entscheidet die Mehrheit. Bei Stimmgleichheit in Sachfragen entscheidet der Vorsitzende, bei Personalfragen das Los.
Art. 11: Logo
Folgendes Bild ist das Vereinslogo:

Das Vereinslogo darf nur mit Bewilligung vom Vorstand verwendet und publiziert werden.
Art. 12: Besonderes
- Jedes Vereinsmitglied ist für sich und seine Handlungen selbst verantwortlich. Der Verein lehnt Zahlungsansprüche und Haftungen aller Art ab!
- Bild und Tonaufnahmen von „bistraja smert“ Events werden ohne Einverständnis der abgebildeten/aufgenommenen Personen veröffentlicht. Es wird darauf geachtet, dass der Geheimbereich der Einzelnen nicht verletzt wird.
- Elvis lebt
Art. 13: Auflösung des Vereins
Die Auflösung erfolgt durch Beschluss von drei vierteln der Mitglieder. Das Vereinsvermögen muss nach Auflösung der REGA überwiesen werden. Über das Vereinsmaterial beschliesst die letzte Mitgliederversammlung.
Art. 14: Schlussbestimmungen
Diese Statuten sind von den Gründern beschlossen worden. Sie treten ab sofort in Kraft.
Maienfeld, 01.01.2004
der Präsident, Tanner Ursin
der Vizepräsident, Marty Tommy
der Aktuar, Schildknecht Matthias
der Kassier, Foppa Flurin